AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
CHAOS COMPUTER, Jürgen Hofmann
Sandhügel 21
95448 Bayreuth

 1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen CHAOS COMPUTER, Inhaber Jürgen Hofmann, Sandhügel 21, 95448 Bayreuth (nachfolgend CHAOS COMPUTER oder Verkäufer genannt) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sie gelten für alle Verträge, Lieferungen und Reparaturleistungen sowie sonstige Leistungen. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen sowie Abreden, Zusicherungen und Ähnliches sind nur verbindlich, wenn CHAOS COMPUTER sie schriftlich oder in Textform bestätigt und in diesem Fall nur für die Bestellung, für die sie vereinbart wurden. CHAOS COMPUTER widerspricht ausdrücklich etwaigen Einkaufsbedingungen und Vorschriften des Kunden. CHAOS COMPUTER ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

Soweit CHAOS COMPUTER unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Software von Drittherstellern liefert, gelten deren Lizenz Bedingungen vorrangig vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, die lizenzvertraglichen und urheberrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Hersteller und Lieferanten einzuhalten.

2. Angebote, Produkte und Vertragsschluss

Alle von CHAOS COMPUTER mündlich oder schriftlich angegebenen, abgedruckten oder gespeicherten Produktbeschreibungen, Angebote und Preisangaben sind stets freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind – insbesondere Preis- und Lieferfristen. Technische und optische Änderungen der vom Verkäufer angebotenen Artikel behält sich CHAOS COMPUTER ausdrücklich vor! Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Ein Vertrag kommt mit der Beauftragung einer Leistung, Bestellung oder dem Kauf einer Ware des Kunden bei CHAOS COMPUTER zustande.

3. Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten

Soweit CHAOS COMPUTER personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt wurden, werden diese nur zur Beantwortung von Anfragen und zur Abwicklung abgeschlossener Verträge, für die technische Administration und zur Pflege der Kundenbeziehung verwendet. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen wie z. B. das mit der Lieferung beauftragte Distributionsunternehmen.

4. Lieferung und Gefahrenübergang

Sofern die bestellte Ware nicht abgeholt wird, erfolgt die Lieferung zuzüglich der Verpackungs- und Versandkosten und gegebenenfalls Nachnahmegebühren. CHAOS COMPUTER informiert den Kunden über die Höhe dieser Kosten.
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand auf angemessenem Versandweg in der üblichen Verpackung.
Alle Vereinbarungen über Liefertermine stehen im Übrigen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung von CHAOS COMPUTER durch seine Handelspartner.
Lieferverzug tritt nicht ein aufgrund von Ereignissen, welche CHAOS COMPUTER die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., – gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. Lieferschwierigkeiten seitens der Hersteller oder Lieferanten von CHAOS COMPUTER hat CHAOS COMPUTER auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen CHAOS COMPUTER, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 4 Wochen dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird CHAOS COMPUTER von seiner Verpflichtung frei, so dass CHAOS COMPUTER bspw. von seinem Vertrag wegen Nichterfüllbarkeit der zugesagten Lieferung aufgrund höherer Gewalt zurücktritt, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. CHAOS COMPUTER ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. CHAOS COMPUTER ist verpflichtet, jede Art von Lieferverzögerung, die über den vereinbarten oder zugesagten Liefertermin hinausreicht, dem Käufer unverzüglich mitzuteilen (Brief, Fax, E-Mail-Mitteilung). Ist der Käufer mit einer Lieferverzögerung wegen von CHAOS COMPUTER nicht vertretbarer Umstände einverstanden, bedarf es nicht dessen schriftlicher Bestätigung über diese Verzögerung. Wird entgegen der Zusage über die Lieferung vom Hersteller oder Lieferanten ein funktional gleichartiges Bauteil mit gleichen Eigenschaften geliefert, so ist CHAOS COMPUTER verpflichtet, diese Änderung dem Käufer mitzuteilen. Stillschweigen zur mitgeteilten Lieferverzögerung im Rahmen der genannten Nachfrist oder Änderung eines Bauteils mit gleichen Eigenschaften bedeutet die Akzeptanz der Lieferverzögerung und Bauteiländerung und damit Vertragsänderung in diesem Teil.
In diesen Fällen kann der Kunde keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Die Gefahr geht mit Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen oder den Kunden selbst über. Verzögert sich eine Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab, oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch, behält sich CHAOS COMPUTER vor, bis zu 30% des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen.

5. Transportschäden

Sämtliche Lieferungen reisen auf die Gefahr des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, offene Transportschäden bei Annahme vom Frachtführer bestätigen zu lassen. Die Quittung über den Schaden ist CHAOS COMPUTER unmittelbar vorzulegen. Nicht bestätigte offene Mängel können später nicht anerkannt werden und sind auch nicht versichert. Handelt es sich um einen verdeckten Transportschaden oder Mangel, so ist dieser sofort schriftlich beim Frachtführer anzuzeigen. Regressansprüche sind beim Frachtführer anzumelden. Der Nachweis der Anmeldung des verdeckten Mangels ist CHAOS COMPUTER sofort zu erbringen. Es gilt, für verdeckte Mängel die Einhaltung von Fristen zu beachten, in denen verdeckte Mängel nach Empfang der Ware anzuzeigen sind.

6. Zahlung

Alle Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen mehr als 7 Tage ab Rechnungsdatum in Verzug, ist CHAOS COMPUTER berechtigt, dem Kunden für jede Mahnung eine angemessene Gebühr in Höhe von mindestens Euro 5,00 zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums werden vom 7. Tage nach Rechnungsdatum ab Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Alle Kosten, die durch nicht termingerechte Zahlung verursacht werden, wie zum Beispiel Verlängerungskosten, Protestkosten, Anwaltskosten, usw. gehen zu Lasten des säumigen Käufers.
Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt, kann CHAOS COMPUTER sämtliche bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig stellen.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, Eigentum von CHAOS COMPUTER.
Bei Einbau in fremde Ware durch den Kunden wird CHAOS COMPUTER Miteigentümer an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch die gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren.
Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
Wird die von CHAOS COMPUTER gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diese kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für CHAOS COMPUTER. Der Kunde hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug ist CHAOS COMPUTER berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter betreten der Räume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Kunde im vollen Umfang.
Der Kunde verpflichtet sich, bei Aufforderung des Verkäufers, die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an diesen zurückzusenden. Die Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch CHAOS COMPUTER bedeutet – so weit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – keinen Rücktritt vom Vertrag.

8. Vertraulichkeit

CHAOS COMPUTER verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Daten des Kunden stets vertraulich zu behandeln.

9. Garantie und Gewährleistung

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Es gelten die Garantie Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
Garantieansprüche an den Hersteller hat der Kunde auf eigene Kosten direkt mit dem Hersteller abzuwickeln. Auf Wunsch und Verlangen übernimmt CHAOS COMPUTER die Garantie Abwicklung für den Kunden und stellt den dafür anfallenden Aufwand und die entstandenen Unkosten dem Kunden in Rechnung.
CHAOS COMPUTER ist gegenüber dem Kunden im Rahmen der Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet CHAOS COMPUTER gegenüber dem Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. CHAOS COMPUTER kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass CHAOS COMPUTER gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Hiervon abweichend gilt:
Ist der Kunde Unternehmer, begründet ein unwesentlicher Mangel keine Mängelansprüche. Darüber hinaus hat CHAOS COMPUTER das Wahlrecht zwischen zweimaliger Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung oder Aushändigung der Ware. Gewährleistungsrechte des Kunden im Hinblick auf Liefergegenstände setzen voraus, dass der Kunde den Liefergegenstand nach Übergabe überprüft und an CHAOS COMPUTER Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Übergabe schriftlich unter Beschreibung des Mangels mitteilt; verborgene Mängel müssen an CHAOS COMPUTER unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
Bei jeder Mängelrüge steht CHAOS COMPUTER das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde an CHAOS COMPUTER die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. CHAOS COMPUTER hat das Recht auf zweimalige Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. CHAOS COMPUTER übernimmt keine Gewähr für Schäden, die aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Inbetriebnahme oder Behandlung, fehlerhaften Reparatur- oder Nachbesserungsversuche des Kunden oder Dritter, natürlicher Abnutzung oder ungeeigneter Betriebsmittel entstehen, sofern die Schäden nicht von CHAOS COMPUTER zu vertreten sind. Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Die Gewährleistung erlischt bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Inbetriebnahme oder Behandlung, fehlerhaften Reparatur- oder Nachbesserungsversuche des Kunden oder Dritter.
Im Falle des Eintritts der Gewährleistungspflicht von CHAOS COMPUTER sind die schadhaften Teile bzw. das schadhafte Gerät frei und auf eigene Gefahr zur Reparatur an CHAOS COMPUTER zu überstellen.
Nimmt der Käufer oder der Niesnutzer der Handelsware an der gelieferten Ware Änderungen in der Hard- und Software vor (z.B. Änderungen und Manipulationen an den Hardwareteilen bzw. Aufbrechen verplombter oder gesicherter Teile sowie Änderungen an der Werkseinstellung des BIOS), so erlischt unwiderruflich die Gewährleistungspflicht des Verkäufers.
Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf der Ware führt ebenfalls zum Verlust der Ansprüche auf Gewährleistung.
Wird ein Mangel zu Unrecht gerügt, ist CHAOS COMPUTER berechtigt, Ersatz für die entstandenen Aufwendungen zu verlangen.

10. Haftung

Die Haftung für Folgeschäden jedweder Art, die durch Nicht- oder Falschlieferung oder Nichtfunktion bei von CHAOS COMPUTER bezogenen Produkten entstehen, wird ausgeschlossen. Die Haftung von CHAOS COMPUTER bezieht sich ausschließlich auf den Warenwert, der von CHAOS COMPUTER gelieferten Produkte.
CHAOS COMPUTER übernimmt keine Haftung für Schäden und Nachteile, die daraus entstehen, dass eine EDV-Anlage oder ein Teil davon zu Reparatur- oder Wartungszwecken während der produktiven Zeit des Kunden ausgeschaltet oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden muss. Der Kunde kann allerdings auf eigene Verantwortung ausdrücklich verlangen, dass CHAOS COMPUTER geschuldete Reparatur- oder Wartungsarbeiten zu bestimmten Zeiten nicht vornimmt.
Der Kunde ist verpflichtet, in angemessenen Abständen, jedoch mindestens einmal pro Tag, Sicherungskopien von seinen Daten anzufertigen. Eine Verletzung dieser Pflicht gilt als Mitverschulden.
Die Haftung für Datenverlust durch CHAOS COMPUTER muss ausdrücklich im Bereich Datensicherung eines Vertrages vereinbart werden. Bei Nichtvereinbarung gilt jedwede Haftung bei Datenverlust als ausgeschlossen. Bei vereinbarter Datensicherung durch CHAOS COMPUTER wird die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet CHAOS COMPUTER jedoch nicht, wenn deren Verlust durch Viren, Trojanische Pferde etc. verursacht wurde, die über Netzknoten von Telekommunikationsdiensteanbietern oder durch die Verwendung von nicht durch CHAOS COMPUTER geprüften Programmen oder Dateien in Kontakt mit der Software kommen.
Schäden oder Folgeschäden die bei einer Reparatur zustande kommen sind von der Haftung ausgeschlossen.
Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.
Eine mögliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

11. Datensicherung

Bei Durchführung von Reparaturen kann es zu Datenverlusten kommen.
Der Kunde ist in jedem Fall selbst für die Sicherung seiner Daten und Software inkl. der Kontrolle des Log-Eintrages verantwortlich. Auch bei Normal- oder Garantie Reparaturen ist vorher durch den Kunden eine 100%-ige Datensicherung durchzuführen. Für verlorene Daten wird jede Haftung abgelehnt.
Das Wiederherstellen des Datenbestandes obliegt dem Kunden.

12. Reparaturservice

Wünscht der Kunde Reparaturleistungen, gilt für Reparaturleistungen ergänzend folgendes:
Alle zur Reparatur gegebenen Geräte, Komponenten und Teile müssen sich im reparaturfähigem (vollständig und unbeschädigt) Zustand befinden.
Wünscht der Kunde eine Reparatur, kann er das defekte Gerät auf seine Kosten und Gefahr an CHAOS COMPUTER schicken. Er ist verpflichtet, aufgetretene Fehler, den Ablauf von Systemausfällen, Geräteausfälle und/oder sonstige Probleme (kurz: „Störungen“) so genau wie möglich zu beschreiben. Des Weiteren hat er seine Adresse an CHAOS COMPUTER mitzuteilen.
CHAOS COMPUTER wird dem Kunden nach Zugang des defekten Gerätes und Inspektion einen Kostenvoranschlag über die Höhe der voraussichtlichen Reparaturkosten machen. Der Aufwand für die Fehlersuche und die Ermittlung der Reparaturkosten wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Mit Beauftragung des Reparaturservices zu den von CHAOS COMPUTER genannten Konditionen ist der Reparaturauftrag erteilt und wird von CHAOS COMPUTRER zu den vereinbarten Konditionen durchgeführt.
Eine Über- oder Unterschreitung des Kostenvoranschlages bis zu 15% ist ohne Vorankündigung zulässig.
Als defekt gemeldete Geräte, die nach dreitägigem Inspektionsprobelauf durch CHAOS COMPUTER keinen Fehler zeigen, unterliegen einer Überprüfungspauschale.
Beauftragt der Kunde bei CHAOS COMPUTER eine Fehlersuche bei Aussetzfehlern der Hard- oder Software, bei Fremdeingriff, Wasser-, Sturz-, Gehäuse-, bzw. Überspannungsschäden durchzuführen oder ein detailliertes Angebot zur Vorlage bei Versicherungen zu erstellen, werden diese Leistungen nach Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Umfang der Leistung wird auf das notwendige Maß beschränkt.
Daten sind eigenverantwortlich durch den Kunden unbedingt vor Zusendung des defekten Gerätes ordnungsgemäß zu sichern.
Für Mängelansprüche aus vom Verkäufer ausgeführten Reparaturen gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt vorzunehmen.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, innerhalb von drei Wochen nach Mitteilung über die Reparaturkosten oder über die Fertigstellung der Reparatur das Gerät abzuholen oder den Rückversand zu bestellen. Nach entsprechender Mitteilung gerät der Kunde in Verzug. Ab Verzugseintritt können die entstehenden Lagerkosten geltend gemacht werden. Die Aufbewahrungspflicht erlischt, sobald die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes abzgl. entstandener Reparaturkosten übersteigen.

13. Nicht durchführbare Reparatur

Kann eine Reparatur aus von CHAOS COMPUTER nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt bzw. abgeschlossen werden, ist CHAOS COMPUTER berechtigt, den entstandenen und belegbaren Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) in Form einer Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Gründe für eine nicht durchführbare Reparatur sind insbesondere, dass:

-der beanstandete Fehler bei der Inspektion nicht aufgetreten ist;
-Ersatzteile nicht zu beschaffen sind;
-Teile und Baugruppen so beschädigt sind, dass eine Reparatur nicht möglich ist;
-der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat;
-der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.

Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Aufwandspauschale wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.
Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet CHAOS COMPUTER nicht für Schäden am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CHAOS COMPUTER – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. CHAOS COMPUTER haftet nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden und entgangenem Gewinn.

14. Anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Bayreuth.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Letzte Aktualisierung: 01. Juli 2008

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